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Vergleich Bauleistungs Versicherung

Die Bauleistungsversicherung kann von Bauherren oder Bauunternehmen und sonstigen am Bauvorhaben beteiligte Firmen und Personen– auch Subunternehmer – vereinbart werden.

Bei der Bauleistungsversicherung über den Bauherren gelten in der Regel alle Bauleistungen versichert. Dagegen ist bei der Versicherung der Bauunternehmen meist nur die eigene Bauleistung abgesichert.

Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Schäden (Beschädigungen oder Zerstörungen) an versicherten Bauleistungen oder an sonstigen versicherten Sachen. Insbesondere wird Entschädigung geleistet für Sachschäden durch Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Böswilligkeit, Materialfehler, ungewöhnliche Witterungsereignisse.

Über Zusatzvereinbarungen kann der Versicherungsschutz ausgedehnt werden auf/ um: Brand, Blitzschlag, Explosion sowie Schäden durch Löschen oder Niederschläge bei diesen Ereignissen, zusätzliche Aufräumungskosten, Schadensuchkosten, Baugrund- und Bodenmassen, Arbeitszeitzuschläge, Eil- und Expressfrachten, innere Unruhen, Streik, Aussperrung, radioaktive Isotope, Altbauten u. a. gegen Einsturz, außergewöhnliche Witterungseinflüsse.

Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Einrichten der Baustelle und endet spätestens mit dem Bezug des Objektes.

 

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