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Maschinenversicherung für mobile Geräte im Vergleich

In der mobilen Maschinenversicherung kann der Versicherungsnehmer der Eigentümer, der Betreiber, der Leasinggeber, der Leasingnehmer, der Mieter, der Entleiher oder der Verwahrer einer Maschine sein.

Versichert gelten die im Versicherungsvertrag bezeichneten transportablen Baugeräte und Maschinen:

Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Schäden an versicherten Sachen. Insbesondere wird Entschädigung geleistet für Sachschäden durch Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Böswilligkeit, Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler, Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen, Wasser-, Öl- oder Schmiermittelmangel, Kurzschluß, Überstrom oder Überspannung. Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Flugkörpers, seiner Teile oder seiner Ladung sowie durch Löschen oder Niederreißen bei diesen Ereignissen, Sturm, Frost, Eisgang, Erdbeben, Überschwemmung oder Hochwasser und während der Dauer von Transporten. Deckungsreduzierung nur auf Kaskoschäden ähnlich der Autokaskoversicherung möglich.

Über Zusatzdeckungen kann Versicherungsschutz Daten, Datenträger, Abhandenkommen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub, Tunnelarbeit, Arbeiten unter Tage, Versaufen oder Verschlammen auf Wasserbaustellen, Aufräumungs- und Entsorgungskosten, Dekontaminations- und Entsorgungskosten für Erdreich, Bewegungs- und Schutzkosten, Luftfrachtkosten beantragt werden.

Der Versicherungsbeginn ist mit Betriebsfertigkeit. Der Vertrag hat in der Regel eine Vertragsdauer von 1-5 Jahren.

Mehrkostendeckung

Über eine zusätzliche Mehrkosten Versicherung können bei dem Ausfall der versicherten Maschine Kosten für Überbrückungsmaßnahmen, z. B. durch Einsatz anderer oder gemieteter Maschinen, Anwendung anderer Fertigungsverfahren, für Bezug von Halbfertigfabrikaten zur Weiterverarbeitung oder von Fertigfabrikaten oder für Fremdstrombezug mitversichert werden.

Maschinen- Betriebsunterbrechungs- Versicherung

Zudem kann entgangener Betriebsgewinn und fortlaufende Kosten auch über die Maschinen- Betriebsunterbrechungs- Versicherung abgedeckt werden.

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